Rezeptbestellungen

Grundsätzlich ist jede oder jeder Versicherte verpflichtet einmal pro Quartal vor Beginn der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vorzulegen. Die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht den Online-Abgleich und die Online-Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten der Versicherten. Fehlt die Karte oder ist sie ungültig, muss der Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rezeptbestellungen online an Ihren behandelnden Arzt zu senden. Nur wenn ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt wurde, können die Rezepte online bestellt und in der Regel nach 3 Werktagen in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.

Versichertenkarte vorgelegt?

Haben Sie die Versichertenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt?

Ich versichere, dass ich die Gesundheitskarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen habe. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung, stimme ich zu, dass mir nach 10 Tagen die Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt werden.

Versichertenkarte vorlegen

Bitte lassen Sie zuerst Ihre Versichertenkarte in der Praxis einlesen und bestellen vor Ort Ihre Medikation. Die bestellte Medikation wird von Ihrem Arzt signiert und kann in der Regel nach 3 Werktagen in der Apotheke Ihrer Wahl abgeholt werden.

Ihr Rezeptwunsch

Anfragen, die wir von Ihnen erhalten, werden vertraulich behandelt und nach Möglichkeit innerhalb von 3 Werktagen beantwortet. Persönliche Daten, die Sie uns bereitstellen, werden ausschließlich dazu genutzt, um die angeforderte Leistung zu erbringen – es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.